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Beachten Sie bitte: Diese unverbindlichen Informationen sind zwar sorgfältig recherchiert unterliegen aber dem täglichen Änderungseinfluss aus Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Gesetzgebung. Sie stellen keine verbindlichen Handlungsempfehlungen dar und ersetzen keine entsprechende steuerliche Beratung.

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Gesetzesvorstoß des Bundesrats: Kommt der Splittingtarif für Lebenspartnerschaften?

Der Bundesrat will eingetragene Lebenspartnerschaften mit Ehen steuerlich gleichstellen. Ein Gesetzentwurf sieht dazu die Änderung der entsprechenden Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes sowie weiterer Nebengesetze wie dem Wohnungsbau-Prämien-, dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungs- und dem Eigenheimzulagengesetz vor. Kernpunkt der Pläne ist die Ausdehnung des Ehegattensplittings auf eingetragene Lebenspartnerschaften. Die Länder verweisen auf die erhebliche steuerliche Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Familien mit Kindern, was nach ihrer Ansicht dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit widerspricht.

Doch der Gesetzentwurf sieht nicht nur den Splittingtarif vor. Geplant sind auch Entlastungen bei

  • Riester- oder Rürup-Sparverträgen,
  • Gemeinschaftskonten bezüglich der Abgeltungsteuer,
  • außergewöhnlichen Belastungen oder
  • dem Verlustvortrag.

Die Änderungen sollen nach dem Willen der Länder so schnell wie möglich in Kraft treten und schon für den Veranlagungszeitraum 2013 gelten. Sind Steuerfestsetzungen noch offen oder noch änderbar, soll die Änderung sogar für frühere Veranlagungszeiträume gültig sein.

Hinweis: Finanzverwaltung und -gerichte gewähren bei Einsprüchen und Klagen von Lebenspartnern gegen die Nichtgewährung des Splittingtarifs inzwischen wegen ernsthafter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der geltenden Regelung flächendeckend die Aussetzung der Vollziehung, da in Kürze eine klärende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwartet wird. 

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zum Thema: übrige Steuerarten

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