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Beachten Sie bitte: Diese unverbindlichen Informationen sind zwar sorgfältig recherchiert unterliegen aber dem täglichen Änderungseinfluss aus Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Gesetzgebung. Sie stellen keine verbindlichen Handlungsempfehlungen dar und ersetzen keine entsprechende steuerliche Beratung.

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Erbrecht: Neue EU-Verordnung soll internationale Erbfälle entkomplizieren

Vermutlich werden auch Sie im Laufe Ihres Lebens einmal etwas erben oder vererben. Und vielleicht werden Sie dabei mit dem Umstand konfrontiert, dass derzeit jeder EU-Mitgliedstaat in seinem nationalen Erbrecht bestimmt,

  • wer Erbe wird,
  • welche Höhe Erb- oder Pflichtteile haben,
  • welche Vorschriften für Testamente gelten und
  • auf welche Weise die Erben ihre Rechte gegenüber Behörden nachweisen können.

Dies kann dazu führen, dass derselbe Erbfall in unterschiedlichen Staaten ungleich behandelt wird. Auch werden Erbnachweise aus einem Mitgliedstaat in einem anderen häufig nicht anerkannt, so dass Erben diese in verschiedenen Staaten parallel beantragen müssen.

Hier will der Entwurf der neuen EU-Erbrechtsverordnung Abhilfe schaffen: Künftig soll in der Regel das Erbrecht desjenigen Staates angewendet werden, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, also etwa dauerhaft wohnte. Für alle Menschen, die auf Dauer in Deutschland leben und dann sterben, gilt dann also das deutsche Erbrecht - und zwar unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit sie besitzen. Der Erblasser soll allerdings durch Testament oder Erbvertrag stattdessen auch das Erbrecht desjenigen Staates wählen können, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt.

Die Verordnung soll ein Europäisches Nachlasszeugnis einführen, das in allen Mitgliedstaaten einheitlich gilt. Durch dieses können Erben und Testamentsvollstrecker ihre Rechtsstellung dann in allen Mitgliedstaaten einheitlich nachweisen. Nationale Erbnachweise wie beispielsweise der deutsche Erbschein sollen in den anderen EU-Staaten anerkannt werden und Erben künftig nicht mehr in jedem Land neue Erbnachweise beantragen müssen.

Hinweis: Die Verordnung soll erst im Laufe des Jahres 2015 angewandt werden, damit sich Betroffene auf die neue Rechtslage einstellen können. Diese wird weder in Dänemark noch in Irland oder Großbritannien gelten. Sie ändert weder das nationale Erbrecht der Mitgliedstaaten noch führt sie zu Neuregelungen bei der Erbschaftsteuer.

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zum Thema: übrige Steuerarten

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