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Beachten Sie bitte: Diese unverbindlichen Informationen sind zwar sorgfältig recherchiert unterliegen aber dem täglichen Änderungseinfluss aus Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Gesetzgebung. Sie stellen keine verbindlichen Handlungsempfehlungen dar und ersetzen keine entsprechende steuerliche Beratung.

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Befreiung von der Kfz-Steuer: Regierungsprogramm Elektromobilität privilegiert nur reine E-Fahrzeuge

Um die steuerlichen Anreize zum Kauf eines umweltfreundlichen Elektrofahrzeugs zu verstärken, soll die - bereits bestehende - Begünstigung für Elektro-Kfz aller Klassen erweitert werden. Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung sind alle vom 18.05.2011 bis zum 31.12.2015 erstmals zugelassenen Pkws, Lkws und Krafträder für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie reine Elektrofahrzeuge sind. Im Anschluss an diese zehn Jahre werden reine Elektrofahrzeuge nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert, wobei sich die reguläre Steuer um 50 % ermäßigt.

Zwar wollte der Bundesrat duchsetzen, dass die Kfz-Steuer zusätzlich für alle Fahrzeuge mit weniger als 50 g/km Kohlendioxidausstoß für zehn Jahre - also auch für sparsame Benziner - entfällt. Doch hält die Bundesregierung an ihrem Entwurf fest, nur reine Elektrofahrzeuge von der Steuer zu befreien. Denn sie will die umweltpolitisch problematische Entlastung einzelner emissionsstärkerer U50-Fahrzeuge, die derzeit in der Regel über Hybridantriebe verfügen, vermeiden. Diese werden als Pkws besteuert, obwohl sie leichte Nutzfahrzeuge sind: überwiegend reine Geländewagen, Pick-ups mit Doppelkabine, Kasten- und Hochdachkombis.

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zum Thema: übrige Steuerarten

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