Beachten Sie bitte: Diese unverbindlichen Informationen sind zwar sorgfältig recherchiert unterliegen aber dem täglichen Änderungseinfluss aus Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Gesetzgebung. Sie stellen keine verbindlichen Handlungsempfehlungen dar und ersetzen keine entsprechende steuerliche Beratung.
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Informationen für alle
- Ende des Vermittlungsmarathons: Was wird aus dem Jahressteuergesetz?
- Kindergeld und -freibetrag: Ausbildung muss mit Ernsthaftigkeit betrieben werden
- Handwerkerleistungen: Der verdoppelte Höchstbetrag gilt erst ab 2009
- Ehrenamtliche Tätigkeit: Welche Vergütungen bleiben steuerfrei?
- Ehrenamtliche Betreuer: Aufwandsentschädigungen bleiben zumindest teils steuerfrei
- Erbschaftsteuerreform 2009: BFH bestätigt Deadline für Wahlrechtsausübung
- Klage gegen Feststellungsbescheid: Keine Schnellschüsse bei Aussetzungszinsen erlaubt
- Vorläufigkeitsvermerk: In diesen Punkten bleiben Steuerbescheide derzeit offen
- Mündliche Verhandlung: Kieferoperation ist ein Verschiebungsgrund
- Steuerhinterziehung: EU-Kommission sagt Betrügern den Kampf an
- Familienförderung: Einkommensschwache Eltern dürfen Kinderbonus behalten
- Pkw-Besteuerung: Einheitsregeln für die EU geplant
- Beherbergungsabgabe: Warum die Bettensteuer in Dortmund rechtswidrig ist
- Steuerinfos online: Finanzgerichte in NRW bieten mehr Orientierung
Ende des Vermittlungsmarathons: Was wird aus dem Jahressteuergesetz?
Am 01.02.2013 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2013 und dem umstrittenen deutsch-schweizerischen Steuerabkommen zum zweiten Mal die Zustimmung verweigert. Die weiteren Einigungsvorschläge zu steuerpolitischen Gesetzesreformen haben dagegen sowohl Bundestag als auch Bundesrat passiert.
Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 2013 beruhte auf keinem echten Kompromiss zwischen Bund und Ländern. Insbesondere beim Vorschlag, eingetragene Lebenspartnerschaften in allen Bereichen - also auch beim Ehegattensplitting - mit der Ehe gleichzustellen, konnten sich die Beteiligten zu keinem Konsens durchringen. Deshalb wurde das Jahressteuergesetz 2013 dem Bundesrat ein zweites Mal zugeleitet - und ein zweites Mal von diesem abgelehnt. Nun kann der Bundestag ein Vermittlungsverfahren verlangen. Verzichtet er darauf, ist das Gesetzesvorhaben - wie auch das Steuerabkommen mit der Schweiz - endgültig gescheitert.
Die Empfehlung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zum Abbau der kalten Progression hat der Bundestag dagegen abgenickt. Der steuerliche Grundfreibetrag wird in zwei Stufen angehoben: für das Jahr 2013 auf 8.130 EUR und ab 2014 auf 8.354 EUR. Es bleibt aber beim Eingangssteuersatz von 14 %. Die prozentuale Anpassung des gesamten Tarifverlaufs, die den Effekt der sogenannten kalten Progression beschränken sollte, war leider nicht konsensfähig. Somit profitiert der Staat weiterhin von dem Umstand, dass Lohnerhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen sollen, oft zu Steuermehrbelastungen der Bürger führen.
Ebenfalls Zustimmung gefunden hat das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden - auch wenn es kaum noch wiederzuerkennen ist. Der Entwurf hat einen über einjährigen Vermittlungsmarathon hinter sich, bei dem sich Bund und Länder schließlich nur noch darauf einigen konnten, sämtliche strittigen Punkte zu streichen. Die steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen, um die viele Wohneigentümer bis zuletzt gebangt haben, kann also nicht in Kraft treten. Es ist lediglich eine Passage erhalten geblieben, nach der die Entflechtungsmaßnahmen der Netzbetreiber, die aufgrund von EU-Vorgaben nötig sind, von der Grunderwerbsteuer befreit werden sollen.
Auch bezüglich des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts hat der Bundestag den Einigungsvorschlag von Bundestag und Bundesrat angenommen. Dieser sieht vor, die sogenannte doppelte Verlustnutzung im Körperschaftsteuergesetz neu zu regeln: Negative Einkünfte eines Organträgers bleiben bei der inländischen Besteuerung unberücksichtigt, soweit sie bereits in einem ausländischen Steuerverfahren geltend gemacht wurden.
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