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Beachten Sie bitte: Diese unverbindlichen Informationen sind zwar sorgfältig recherchiert unterliegen aber dem täglichen Änderungseinfluss aus Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Gesetzgebung. Sie stellen keine verbindlichen Handlungsempfehlungen dar und ersetzen keine entsprechende steuerliche Beratung.

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Rentenversicherung: Bonusrente ist nicht eigenständig

Wird bei einer Lebensversicherung neben der Grundrente eine sogenannte Bonusrente als Überschussbeteiligung gewährt, unterliegt der gesamte Auszahlungsbetrag einheitlich mit seinem Ertragsanteil der Besteuerung. Der Prozentsatz richtet sich nach dem Alter des Beziehers zu Beginn der Rentenzahlung - je jünger, umso höher.

Diese Ansicht teilen übrigens Finanzämter und das oberste deutsche Finanzgericht gleichermaßen. Der Bundesfinanzhof hatte nämlich jüngst entschieden, dass solche Bonuszahlungen keine eigenständigen Renten sind.

Im Fall von Pensionskassen handelt es sich um Leistungen aus einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung, die nachgelagert zu versteuern sind. Grundrente und die Überschussbeteiligung in Form einer Bonusrente werden also mit einem einheitlichen Ertragsanteil besteuert, der sich nach dem ursprünglichen Beginn der Rentenzahlung richtet.  

Hinweis: Soweit im Hinblick auf dieses Verfahren Einsprüche beim Finanzamt anhängig sind, nehmen die Finanzbeamten jetzt die Bearbeitung der betroffenen Fälle wieder auf.

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zum Thema: Einkommensteuer

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