Hauptnavigation:

Unternavigation:

Funktionen:

News

Beachten Sie bitte: Diese unverbindlichen Informationen sind zwar sorgfältig recherchiert unterliegen aber dem täglichen Änderungseinfluss aus Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Gesetzgebung. Sie stellen keine verbindlichen Handlungsempfehlungen dar und ersetzen keine entsprechende steuerliche Beratung.

2024

2023

2022

2021

2020

2019

2018

2017

2016

2015

2014

2013

2012

Informationen für alle

Einkommensteuererklärung 2013: Finanzämter beginnen erst Anfang März mit der Veranlagung

Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen (FinMin) weist darauf hin, dass die Finanzämter erst Anfang März 2014 mit der Veranlagung der Einkommensteuer 2013 beginnen. Als Grund für diesen zeitversetzten Start nennt das FinMin die bis dahin andauernden Übermittlungsfristen für Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen, die Steuerdaten an das Finanzamt übermitteln müssen (z.B. Lohnsteuerbescheinigungen, Kranken- und Pflegeversicherungsdaten etc.).

Hinweis: Ein weiterer Grund dürfte sein, dass das von den Finanzämtern eingesetzte Steuerprogramm in der Regel erst einige Wochen nach dem Jahreswechsel einsatzbereit ist.

Ergänzend verweist das FinMin darauf, dass die benötigten Vordrucke für die Einkommensteuererklärung in vielen Fällen nicht mehr automatisch per Post an die Bürger verschickt werden. Wer seine Einkommensteuererklärung noch auf Papier abgeben darf, kann die benötigten Vordrucke entweder auf der Seite www.bundesfinanzministerium.de (unter Service/Formulare) herunterladen oder direkt bei den Finanzämtern abholen. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. bei einer Gehbehinderung) dürfen Steuerbürger die benötigten Vordrucke auch per Telefon beim Finanzamt anfordern.

Hinweis: Mittlerweile sind viele Bürger ohnehin verpflichtet, ihre Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln, so dass sie keine Papiervordrucke mehr benötigen. Die Papierform wird im Regelfall nur noch bei Einkommensteuererklärungen von Arbeitnehmern, Rentnern und Vermietern akzeptiert. Eine elektronische Übermittlung ist Pflicht unter anderem bei Einkommensteuererklärungen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit, Umsatzsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen, Einnahmeüberschussrechnungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen.

Wer seine Einkommensteuererklärung eingereicht hat, muss nach der Verlautbarung des FinMin in der Regel mit einer Bearbeitungszeit zwischen fünf Wochen und sechs Monaten rechnen - je nach Komplexität des Steuerfalls.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

Author:

design by atikon.com
Logo von Atikon Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20