Hauptnavigation:

Unternavigation:

Funktionen:

News

Beachten Sie bitte: Diese unverbindlichen Informationen sind zwar sorgfältig recherchiert unterliegen aber dem täglichen Änderungseinfluss aus Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Gesetzgebung. Sie stellen keine verbindlichen Handlungsempfehlungen dar und ersetzen keine entsprechende steuerliche Beratung.

2024

2023

2022

2021

2020

2019

2018

2017

2016

2015

2014

2013

2012

Informationen für alle

Selbstanzeige: Bedingungen für Straffreiheit verschärft

Bleibt die strafbefreiende Selbstanzeige oder nicht? Eine Frage, die mit ungeheurem politischen Druck beantwortet werden will. Dementsprechend ist der Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung" bereits auf den Weg gebracht und soll noch zum 01.01.2015 in Kraft treten. Da der Bundesrat keine Einwendungen gegen den Entwurf der Bundesregierung erhoben hat, dürfte das Gesetzgebungsverfahren am 19.12.2014 abgeschlossen werden. Über das Endergebnis informieren wir Sie dann zeitnah.

Bisher zeichnet sich folgendes Bild ab:

  1. Die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige bleibt bestehen,
  2. allerdings nur noch bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 EUR (bisher 50.000 EUR).
  3. Bei Hinterziehung bestimmter ausländischer Kapitalerträge soll erst nach 20 Jahren eine Verjährung eintreten (bisher 10 Jahre).
  4. Die Strafzahlungen werden je nach Hinterziehungshöhe gestaffelt (bisher 5 %, künftig zwischen 10 % und 20 %).
  5. Ohne vorherige Zahlung der Hinterziehungszinsen ist keine Strafbefreiung möglich.

 

Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

Author:

design by atikon.com
Logo von Atikon Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20