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Beachten Sie bitte: Diese unverbindlichen Informationen sind zwar sorgfältig recherchiert unterliegen aber dem täglichen Änderungseinfluss aus Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Gesetzgebung. Sie stellen keine verbindlichen Handlungsempfehlungen dar und ersetzen keine entsprechende steuerliche Beratung.

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Immobilienkauf wird teurer: NRW und Saarland erhöhen Grunderwerbsteuersatz auf 6,5 %

Vorbei sind die Zeiten, in denen der Grunderwerbsteuersatz im gesamten Bundesgebiet bei günstigen 3,5 % lag. Seit 2006 dürfen die Bundesländer die Höhe des Steuersatzes selbst bestimmen und sie haben diese Freiheit seitdem ausgiebig genutzt, um an der Steuerschraube zu drehen. Lediglich Bayern und Sachsen haben den Satz bis heute bei 3,5 % belassen, alle anderen Bundesländer verlangen mittlerweile zwischen 4,5 % und 6,5 %.

Hinweis: Die eigenständige Erhöhung der Grunderwerbsteuer ist für die Länder lohnenswert, denn sie bleibt im Zuge des Länderfinanzausgleichs unberücksichtigt.

Der Teuerungstrend der letzten Jahre setzt sich in Nordrhein-Westfalen und im Saarland weiter fort: Beide Bundesländer haben den Grunderwerbsteuersatz zum 01.01.2015 auf 6,5 % angehoben. Bislang lag er in Nordrhein-Westfalen bei 5 % und im Saarland bei 5,5 %.

Wer nun beispielsweise in Nordrhein-Westfalen eine Immobilie für 350.000 EUR erwirbt, muss eine Grunderwerbsteuer von 22.750 EUR einkalkulieren, bei einem Kauf in 2014 wären nur 17.500 EUR angefallen.

Nach den jüngsten Erhöhungen gelten im Bundesgebiet zum 01.01.2015 folgende Grunderwerbsteuersätze:

Nordrhein-Westfalen 6,5 %
Saarland 6,5 %
Schleswig-Holstein 6,5 %
Berlin 6,0 %
Hessen 6,0 %
Baden-Württemberg 5,0 %
Brandenburg 5,0 %
Bremen 5,0 %
Mecklenburg-Vorpommern 5,0 %
Niedersachsen 5,0 %
Rheinland-Pfalz 5,0 %
Sachsen-Anhalt 5,0 %
Thüringen 5,0 %
Hamburg 4,5 %
Bayern 3,5 %
Sachsen 3,5 %

 

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