Beachten Sie bitte: Diese unverbindlichen Informationen sind zwar sorgfältig recherchiert unterliegen aber dem täglichen Änderungseinfluss aus Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Gesetzgebung. Sie stellen keine verbindlichen Handlungsempfehlungen dar und ersetzen keine entsprechende steuerliche Beratung.
2023
- Oktober 2023
- September 2023
- August 2023
- Juli 2023
- Juni 2023
- Mai 2023
- April 2023
- März 2023
- Februar 2023
- Januar 2023
2022
- Dezember 2022
- November 2022
- Oktober 2022
- September 2022
- August 2022
- Juli 2022
- Juni 2022
- Mai 2022
- April 2022
- März 2022
- Februar 2022
- Januar 2022
2021
- Dezember 2021
- November 2021
- Oktober 2021
- September 2021
- August 2021
- Juli 2021
- Juni 2021
- Mai 2021
- April 2021
- März 2021
- Februar 2021
- Januar 2021
2020
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- September 2020
- August 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
2019
- Dezember 2019
- November 2019
- Oktober 2019
- September 2019
- August 2019
- Juli 2019
- Juni 2019
- Mai 2019
- April 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Januar 2019
2018
- Dezember 2018
- November 2018
- Oktober 2018
- September 2018
- August 2018
- Juli 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
- April 2018
- März 2018
- Februar 2018
- Januar 2018
2017
- Dezember 2017
- November 2017
- Oktober 2017
- September 2017
- August 2017
- Juli 2017
- Juni 2017
- Mai 2017
- April 2017
- März 2017
- Februar 2017
- Januar 2017
2016
- Dezember 2016
- November 2016
- Oktober 2016
- September 2016
- August 2016
- Juli 2016
- Juni 2016
- Mai 2016
- April 2016
- März 2016
- Februar 2016
- Januar 2016
2015
- Dezember 2015
- November 2015
- Oktober 2015
- September 2015
- August 2015
- Juli 2015
- Juni 2015
- Mai 2015
- April 2015
- März 2015
- Februar 2015
- Januar 2015
2014
- Dezember 2014
- November 2014
- Oktober 2014
- September 2014
- August 2014
- Juli 2014
- Juni 2014
- Mai 2014
- April 2014
- März 2014
- Februar 2014
- Januar 2014
2013
- Dezember 2013
- November 2013
- Oktober 2013
- September 2013
- August 2013
- Juli 2013
- Juni 2013
- Mai 2013
- April 2013
- März 2013
- Februar 2013
- Januar 2013
2012
Informationen für alle
- Für alle Steuerzahler: Steueränderungsgesetz 2015 beschlossen
- Familienförderung: Welche steuerlichen Vergünstigungen können Eltern beanspruchen?
- Auslandsstudium des Kindes: Wann Eltern weiterhin Kindergeld zusteht
- Unterhaltszahlungen: Sind volljährige Angehörige im Ausland bei Arbeitslosigkeit bedürftig?
- Unterhaltszahlung: Wann der Empfänger die Erwerbsobliegenheit nicht erfüllt
- Gemischt veranlasste Feier: Kosten können anteilig als Werbungskosten abgesetzt werden
- Info an Familienkasse: Eltern müssen Steuer-ID ihres Kindes im Laufe des Jahres 2016 mitteilen
Für alle Steuerzahler: Steueränderungsgesetz 2015 beschlossen
Ende 2014 hatte die Bundesregierung angekündigt, noch offene und zu prüfende Ländervorschläge im Jahr 2015 in einem weiteren Steuergesetz aufzugreifen. Diesem Zweck dient das im Herbst verabschiedete "Steueränderungsgesetz 2015", das in der Entwurfsfassung noch "Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" hieß.
Neben den Restanten aus 2014 hat der Gesetzgeber weiteren Regelungsbedarf im Steuerrecht erkannt und deshalb schließlich einen bunten Strauß an Regelungen in das neue Gesetz aufgenommen. Neben einer Reihe von Änderungen für Selbständige und Unternehmer sind die folgenden Punkte für einen größeren Personenkreis von Bedeutung:
Sonderausgabenabzug von Unterhaltsleistungen
Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten können bis zu einem Betrag von 13.805 EUR zuzüglich der im jeweiligen Veranlagungszeitraum für die Absicherung der unterhaltenen Person aufgewendeten Beträge (Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung) als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Unterhaltsempfänger hat die Zahlungen dann als sonstige Einkünfte zu versteuern. Ab dem Veranlagungszeitraum 2016 besteht für den Zahlenden die Pflicht, die Steuer-Identifikationsnummer des Unterhaltsempfängers anzugeben. Die unterhaltene Person ist ihrerseits verpflichtet, dem Unterhaltsleistenden ihre Identifikationsnummer für diese Zwecke mitzuteilen.
Fälligkeit von Dividendenzahlungen
Nach einer Neuregelung im Aktiengesetz soll der Anspruch auf Dividendenzahlung künftig frühestens am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss über die Gewinnverwendung folgenden Geschäftstag fällig sein. Eine Änderung des Einkommensteuergesetzes stellt sicher, dass kein Zufluss der Dividendenzahlung vor der Fälligkeit des Auszahlungsanspruchs angenommen und keine Kapitalertragsteuer vor dem Zufluss der Dividendenzahlung erhoben wird.
Sachwertverfahren im Bewertungsrecht
Ab 2016 werden die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte abgeleiteten Sachwertfaktoren angewandt und die Werte mit dem Baupreisindex des Statistischen Bundesamts gekoppelt. Die Folge sind in vielen Fällen höhere Bewertungsansätze, insbesondere für die Erbschaftsteuer.
Anzeigepflicht des Erwerbs von Todes wegen
Bei der Erbschaftsteuer werden die Anzeigepflichten um die Angabe der Steuer-Identifikationsnummern der an einem Erwerb beteiligten natürlichen Personen erweitert.
Hinweis: Die Bundesländer hatten im Gesetzgebungsverfahren noch weitere Änderungen gefordert. Dazu gehörten zum wiederholten Male Vorschläge zur Steuervereinfachung (unter anderem Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags) sowie Verschärfungen bei der Abgrenzung von Sachbezügen in der Lohnsteuer (Abschaffung der 44-EUR-Grenze für Gutscheine an Arbeitnehmer) und beim Nachweis von Krankheitskosten (Ausweitung der Fälle mit Erfordernis eines amtsärztlichen Attests). Diese Vorschläge sind bis Ende 2015 nicht umgesetzt worden. Ob sie in der Zukunft erneut aufgegriffen werden, bleibt abzuwarten.
Information für: | alle |
zum Thema: | übrige Steuerarten |