Beachten Sie bitte: Diese unverbindlichen Informationen sind zwar sorgfältig recherchiert unterliegen aber dem täglichen Änderungseinfluss aus Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Gesetzgebung. Sie stellen keine verbindlichen Handlungsempfehlungen dar und ersetzen keine entsprechende steuerliche Beratung.
2024
2023
- Dezember 2023
- November 2023
- Oktober 2023
- September 2023
- August 2023
- Juli 2023
- Juni 2023
- Mai 2023
- April 2023
- März 2023
- Februar 2023
- Januar 2023
2022
- Dezember 2022
- November 2022
- Oktober 2022
- September 2022
- August 2022
- Juli 2022
- Juni 2022
- Mai 2022
- April 2022
- März 2022
- Februar 2022
- Januar 2022
2021
- Dezember 2021
- November 2021
- Oktober 2021
- September 2021
- August 2021
- Juli 2021
- Juni 2021
- Mai 2021
- April 2021
- März 2021
- Februar 2021
- Januar 2021
2020
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- September 2020
- August 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
2019
- Dezember 2019
- November 2019
- Oktober 2019
- September 2019
- August 2019
- Juli 2019
- Juni 2019
- Mai 2019
- April 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Januar 2019
2018
- Dezember 2018
- November 2018
- Oktober 2018
- September 2018
- August 2018
- Juli 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
- April 2018
- März 2018
- Februar 2018
- Januar 2018
2017
- Dezember 2017
- November 2017
- Oktober 2017
- September 2017
- August 2017
- Juli 2017
- Juni 2017
- Mai 2017
- April 2017
- März 2017
- Februar 2017
- Januar 2017
2016
- Dezember 2016
- November 2016
- Oktober 2016
- September 2016
- August 2016
- Juli 2016
- Juni 2016
- Mai 2016
- April 2016
- März 2016
- Februar 2016
- Januar 2016
2015
- Dezember 2015
- November 2015
- Oktober 2015
- September 2015
- August 2015
- Juli 2015
- Juni 2015
- Mai 2015
- April 2015
- März 2015
- Februar 2015
- Januar 2015
2014
- Dezember 2014
- November 2014
- Oktober 2014
- September 2014
- August 2014
- Juli 2014
- Juni 2014
- Mai 2014
- April 2014
- März 2014
- Februar 2014
- Januar 2014
2013
- Dezember 2013
- November 2013
- Oktober 2013
- September 2013
- August 2013
- Juli 2013
- Juni 2013
- Mai 2013
- April 2013
- März 2013
- Februar 2013
- Januar 2013
2012
Informationen für alle
- Steuerhinterziehung: Bundesregierung sagt Briefkastenfirmen den Kampf an
- Demographischer Wandel: Bundesregierung will betriebliche Altersversorgung stärker fördern
- Behandlung von Legasthenie: Korrekt nachgewiesene Kosten sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar
- Verfassungsgemäße Besteuerung: Alleinerziehende können keinen Splittingtarif beanspruchen
- Jung hilft Alt: FinMin formuliert Besteuerungsregeln für das Projekt "Wohnen für Hilfe"
- Kein ermäßigter Steuersatz: Kapitalabfindung einer Pensionskasse muss regulär versteuert werden
Steuerhinterziehung: Bundesregierung sagt Briefkastenfirmen den Kampf an
Die Veröffentlichung der "Panama Papers" im April 2016 löste eine rege Diskussion über die Steuerumgehung mittels - meist im Ausland angesiedelter - Domizilgesellschaften (Briefkastenfirmen) aus. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die in den jeweiligen Sitzstaaten formal errichtet werden und rein rechtlich zwar existieren, in diesen Staaten jedoch gar keine wirtschaftliche Aktivität entfalten.
Um Rückschlüsse auf den wahren Inhaber zu verhindern, werden die Firmen teils von nur zum Schein tätigen Personen oder Gremien geleitet und durch rechtliche Konstruktionen stark verschachtelt. Die eigentlichen unternehmerischen Entscheidungen werden von nach außen unsichtbaren Dritten getroffen. Diese Domizilgesellschaften dienen meist der Verschleierung von Vermögensverhältnissen, Zahlungsströmen bzw. wirtschaftlichen Aktivitäten und letztlich auch der Steuerumgehung.
Ende 2016 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Bekämpfung dieser Steuerumgehung verbessern soll. Er sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:
- Bestehende Anzeigepflichten über den Erwerb bestimmter Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften sollen vereinheitlicht und erweitert werden. So sollen Steuerpflichtige künftig auch Geschäftsbeziehungen zu Personengesellschaften, Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen in Drittstaaten (außerhalb der EU) beim Finanzamt anzeigen müssen, wenn sie diese unmittelbar oder mittelbar beherrschen. Verstoßen sie gegen diese Anzeigepflicht, kann dies nicht nur mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 EUR geahndet werden. Auch soll das Finanzamt länger Zeit haben, ihren Steuerbescheid zu ändern.
- Finanzinstitute sollen verpflichtet werden, von ihnen hergestellte oder vermittelte Geschäftsbeziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Drittstaaten-Gesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen dem Finanzamt mitzuteilen. Auch diese Pflichtverletzung kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
- Das steuerliche Bankgeheimnis soll abgeschafft und sogenannte Sammelauskunftsersuchen sollen gesetzlich ermöglicht werden. Dabei wendet sich das Finanzamt beispielsweise an eine Bank und fragt nach den Namen von Kunden, die einen bestimmten steuerlichen Tatbestand erfüllen (z.B. Zuteilung von Bonusaktien).
- Die Möglichkeiten der Finanzverwaltung zum sogenannten Kontenabruf sollen erweitert werden, um ermitteln zu können, ob ein Steuerpflichtiger Verfügungsberechtigter oder wirtschaftlich Berechtigter eines Kontos bzw. Depots einer natürlichen Person, Personengesellschaft, Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Sitz, Hauptniederlassung oder Geschäftsleitung im Ausland ist.
- Kreditinstitute sollen im Rahmen der Legitimationsprüfung auch das steuerliche Identifikationsmerkmal des Kontoinhabers, jedes anderen Verfügungsberechtigten und jedes anderen wirtschaftlich Berechtigten erheben und aufzeichnen.
- Der Katalog der Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung soll um die fortgesetzte Steuerhinterziehung durch verdeckte Geschäftsbeziehungen zu beherrschten Drittstaaten-Gesellschaften erweitert werden. Die Zahlungsverjährungsfrist in Steuerhinterziehungsfällen soll sich von fünf auf zehn Jahre verlängern.
Das Gesetzgebungsverfahren soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2017 abgeschlossen sein und die Maßnahmen sollen bereits nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Wir werden Sie nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch einmal umfassend über die Änderungen informieren.
Information für: | alle |
zum Thema: | übrige Steuerarten |