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Beachten Sie bitte: Diese unverbindlichen Informationen sind zwar sorgfältig recherchiert unterliegen aber dem täglichen Änderungseinfluss aus Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Gesetzgebung. Sie stellen keine verbindlichen Handlungsempfehlungen dar und ersetzen keine entsprechende steuerliche Beratung.

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Kindergeld und Freibeträge: Bundesregierung möchte Steuerzahler ab 2019 entlasten

Direkt zu Beginn ihrer Amtszeit hat die neue Bundesregierung den Entwurf für ein Familienentlastungsgesetz beschlossen. Konkret ist geplant, das Kindergeld ab 01.07.2019 um monatlich 10 EUR pro Kind anzuheben.

Damit erhielten Eltern ab diesem Zeitpunkt monatlich folgende Zahlungen:

Kindergeld ab 01.07.2019
für das 1. und 2. Kind je 204 EUR
für das 3. Kind 210 EUR
ab dem 4. Kind je 235 EUR

Mit der Anhebung geht auch eine Erhöhung des Kinderfreibetrags in zwei Schritten einher. Im ersten Schritt soll eine Erhöhung ab 2019 auf 4.980 EUR und in einem zweiten Schritt ab 2020 auf 5.172 EUR erfolgen. Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob der Abzug des Kinderfreibetrags oder das Kindergeld für Sie als Steuerzahler günstiger ist.

Doch die Bundesregierung möchte nicht nur die Familien entlasten, sie hat auch Erleichterungen für alle anderen Steuerzahler geplant. So soll der Grundfreibetrag ab 2019 auf 9.168 EUR und ab 2020 auf 9.408 EUR ansteigen. Damit einhergehend können Steuerzahler, die einen Angehörigen mit Unterhaltszahlungen unterstützen, ab 2019 auch größere Teile ihrer Unterstützungsleistungen steuerlich geltend machen.

Schließlich ist noch geplant, die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Darunter versteht man die Steuermehrbelastung, die eintritt, wenn die Einkommensteuersätze nicht an die Preissteigerung angepasst werden.

Nach Abschluss der Beratungen über das Gesetz erfolgen noch detailliertere Informationen zu den Entlastungen.

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zum Thema: übrige Steuerarten

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