Beachten Sie bitte: Diese unverbindlichen Informationen sind zwar sorgfältig recherchiert unterliegen aber dem täglichen Änderungseinfluss aus Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Gesetzgebung. Sie stellen keine verbindlichen Handlungsempfehlungen dar und ersetzen keine entsprechende steuerliche Beratung.
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Informationen für alle
- Jahressteuergesetz 2019: BMF veröffentlicht Referentenentwurf
- Forschung: Steuerliche Förderung per Gesetz kommt bald
- Gesetzliche Rentner: FinMin veröffentlicht Broschüre zur Rentenbesteuerung
- Alleinerziehende: Entlastungsbetrag schafft finanziellen Spielraum
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Steuerbonus gilt nur für eigene Heimunterbringung
- Turnierpokerspieler: Wann Preisgelder als gewerbliche Einkünfte versteuert werden müssen
- Außergewöhnliche Belastungen: Zahnarztkosten sollten möglichst in einem Jahr gebündelt werden
- Bulimieerkrankung: Erhöhte Lebensmittelkosten sind keine Krankheitskosten
Jahressteuergesetz 2019: BMF veröffentlicht Referentenentwurf
Das Bundesfinanzministerium hat am 08.05.2019 einen Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz (JStG) 2019 veröffentlicht. Dieser ist zwar noch nicht verbindlich, dient aber bereits als Richtschnur, welche Änderungen im JStG vorgesehen sind. Der Referentenentwurf sieht unter anderem Folgendes vor:
Änderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Möglichkeiten zur Pauschalbesteuerung für Jobtickets bei Entgeltumwandlung; Ausschluss einer Minderung der Entfernungspauschale bei der Gewährung von Jobtickets
- Verlängerung der mit dem JStG 2018 eingeführten Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge bis Ende 2030 mit stufenweise steigenden Anforderungen an die zu erreichende Mindestreichweite
- Möglichkeit einer Sonderabschreibung in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung für neue, rein elektrisch betriebene Elektrolieferfahrzeuge
- Verlängerung bis Ende 2030 folgender Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität:
- Steuerbefreiung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber
- Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines Elektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers
- Pauschalversteuerungsmöglichkeit für geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen Übereignung einer Ladevorrichtung für Elektrofahrzeuge
- genauere Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn insbesondere für die Anwendung der 44-EUR-Freigrenze
- Anhebung der Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen: für volle Kalendertage von 24 EUR auf 28 EUR, für An- und Abreisetag sowie Abwesenheiten von mehr als acht Stunden (ohne Übernachtung) von 12 EUR auf 14 EUR; Einführung einer Werbungskostenpauschale von 8 EUR am Tag für Berufskraftfahrer
Änderungen für Unternehmer
- Gewerbesteuer: Hinzurechnung der Aufwendungen für Miete und Leasing von Elektrofahrzeugen, die bestimmte Kriterien beim Schadstoffausstoß und bei der Reichweite erfüllen, künftig nur noch zu 10 % statt bisher 20 %
- Umsatzsteuer: Umsetzung der 2018 auf EU-Ebene verabschiedeten Sofortmaßnahmen (Quick Fixes) in deutsches Recht, unter anderem:
- umsatzsteuerliche Regelung für sogenannte Konsignationslager zur Vereinfachung der innergemeinschaftlichen Warenbewegungen und Vermeidung einer umsatzsteuerlichen Registrierungspflicht des Lieferanten im Bestimmungsland
- europaweite Vereinfachung der Regelungen zur Bestimmung der bewegten und der ruhenden Lieferung im Fall von Reihengeschäften
- Verschärfung der Voraussetzungen für eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung
Zudem sollen im Umsatzsteuerrecht noch folgende Änderungen umgesetzt werden:
- Versagung des Vorsteuerabzugs bzw. der Steuerbefreiung für den entsprechenden Umsatz bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung im neuen § 25f des Umsatzsteuergesetzes, wenn dem Unternehmer bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass ein Beteiligter auf einer vorhergehenden oder nachfolgenden Umsatzstufe in eine begangene Umsatzsteuerhinterziehung oder die Erlangung eines nichtgerechtfertigten Vorsteuerabzugs involviert war.
- ermäßigter Umsatzsteuersatz für E-Books
Hinweis: Der Gesetzentwurf soll im Juli vom Bundeskabinett verabschiedet und danach im Bundestag und Bundesrat beraten werden. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.
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