Beachten Sie bitte: Diese unverbindlichen Informationen sind zwar sorgfältig recherchiert unterliegen aber dem täglichen Änderungseinfluss aus Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Gesetzgebung. Sie stellen keine verbindlichen Handlungsempfehlungen dar und ersetzen keine entsprechende steuerliche Beratung.
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Stärkung der Konjunktur: Bundesregierung gibt Corona-Überbrückungshilfe frei
Weil viele kleine und mittlere Unternehmen ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, stellt die Bundesregierung mit der Überbrückungshilfe eine Liquiditätshilfe zur Verfügung. Das gesamte Volumen der Überbrückungshilfe beträgt 25 Mrd. EUR und wird als direkter Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten gewährt.
Wer kann Überbrückungshilfe beantragen?
Die Überbrückungshilfe können Unternehmen und Organisationen beantragen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren. Ihr Umsatz muss in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen sein. Auch Soloselbständige und Freiberufler können einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen. Gleiches gilt für gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen.
Wo wird Überbrückungshilfe beantragt?
Die Überbrückungshilfe muss von allen Betroffenen immer über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer beantragt werden. Diese prüfen die geltend gemachten Umsatzeinbrüche und die Fixkosten und beantragen die Überbrückungshilfe über eine gemeinsame Antragsplattform.
Wie viel Überbrückungshilfe kann gewährt werden?
Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich nach den betrieblichen Fixkosten und dem Ausmaß des erlittenen Umsatzrückgangs:
Umsatzrückgang (im Fördermonat gegenüber Vorjahresmonat) | Erstattung als Überbrückungshilfe |
zwischen 40 % und unter 50 % | 40 % der Fixkosten |
zwischen 50 % und 70 % | 50 % der Fixkosten |
mehr als 70 % | 80 % der Fixkosten |
Als förderfähige Fixkosten werden unter anderem Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern berücksichtigt. Personalaufwendungen für Personal, das nicht in Kurzarbeit geschickt werden kann, können in Höhe einer Pauschale von 10 % der Fixkosten geltend gemacht werden.
Um den branchenspezifischen Besonderheiten der Reisebranche Rechnung zu tragen, können Reisebüros auch Provisionsausfälle bei Corona-bedingt stornierten Reisen geltend machen. Ein Unternehmerlohn wird nicht erstattet.
Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 EUR pro Monat für maximal drei Monate. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 EUR pro Monat für maximal drei Monate, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 5.000 EUR pro Monat für maximal drei Monate. In begründeten Ausnahmefällen können die maximalen Erstattungsbeträge für Kleinunternehmen überschritten werden.
Ab wann und wo kann die Überbrückungshilfe beantragt werden?
Die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform ist am 08.07.2020 gestartet. Dort können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer registrieren. Seit dem 13.07.2020 können von ihnen online Anträge gestellt werden. Die Auszahlungen an die Unternehmen können bereits im Juli erfolgen. Spätestes Datum für einen Antrag ist der 30.09.2020.
Hinweis: Die Überbrückungshilfe muss nicht zurückgezahlt werden.
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