Beachten Sie bitte: Diese unverbindlichen Informationen sind zwar sorgfältig recherchiert unterliegen aber dem täglichen Änderungseinfluss aus Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Gesetzgebung. Sie stellen keine verbindlichen Handlungsempfehlungen dar und ersetzen keine entsprechende steuerliche Beratung.
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Informationen für alle
- Für alle Steuerzahler: Steueränderungsgesetz 2015 beschlossen
- Familienförderung: Welche steuerlichen Vergünstigungen können Eltern beanspruchen?
- Auslandsstudium des Kindes: Wann Eltern weiterhin Kindergeld zusteht
- Unterhaltszahlungen: Sind volljährige Angehörige im Ausland bei Arbeitslosigkeit bedürftig?
- Unterhaltszahlung: Wann der Empfänger die Erwerbsobliegenheit nicht erfüllt
- Gemischt veranlasste Feier: Kosten können anteilig als Werbungskosten abgesetzt werden
- Info an Familienkasse: Eltern müssen Steuer-ID ihres Kindes im Laufe des Jahres 2016 mitteilen
Für alle Steuerzahler: Steueränderungsgesetz 2015 beschlossen
Ende 2014 hatte die Bundesregierung angekündigt, noch offene und zu prüfende Ländervorschläge im Jahr 2015 in einem weiteren Steuergesetz aufzugreifen. Diesem Zweck dient das im Herbst verabschiedete "Steueränderungsgesetz 2015", das in der Entwurfsfassung noch "Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" hieß.
Neben den Restanten aus 2014 hat der Gesetzgeber weiteren Regelungsbedarf im Steuerrecht erkannt und deshalb schließlich einen bunten Strauß an Regelungen in das neue Gesetz aufgenommen. Neben einer Reihe von Änderungen für Selbständige und Unternehmer sind die folgenden Punkte für einen größeren Personenkreis von Bedeutung:
Sonderausgabenabzug von Unterhaltsleistungen
Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten können bis zu einem Betrag von 13.805 EUR zuzüglich der im jeweiligen Veranlagungszeitraum für die Absicherung der unterhaltenen Person aufgewendeten Beträge (Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung) als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Unterhaltsempfänger hat die Zahlungen dann als sonstige Einkünfte zu versteuern. Ab dem Veranlagungszeitraum 2016 besteht für den Zahlenden die Pflicht, die Steuer-Identifikationsnummer des Unterhaltsempfängers anzugeben. Die unterhaltene Person ist ihrerseits verpflichtet, dem Unterhaltsleistenden ihre Identifikationsnummer für diese Zwecke mitzuteilen.
Fälligkeit von Dividendenzahlungen
Nach einer Neuregelung im Aktiengesetz soll der Anspruch auf Dividendenzahlung künftig frühestens am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss über die Gewinnverwendung folgenden Geschäftstag fällig sein. Eine Änderung des Einkommensteuergesetzes stellt sicher, dass kein Zufluss der Dividendenzahlung vor der Fälligkeit des Auszahlungsanspruchs angenommen und keine Kapitalertragsteuer vor dem Zufluss der Dividendenzahlung erhoben wird.
Sachwertverfahren im Bewertungsrecht
Ab 2016 werden die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte abgeleiteten Sachwertfaktoren angewandt und die Werte mit dem Baupreisindex des Statistischen Bundesamts gekoppelt. Die Folge sind in vielen Fällen höhere Bewertungsansätze, insbesondere für die Erbschaftsteuer.
Anzeigepflicht des Erwerbs von Todes wegen
Bei der Erbschaftsteuer werden die Anzeigepflichten um die Angabe der Steuer-Identifikationsnummern der an einem Erwerb beteiligten natürlichen Personen erweitert.
Hinweis: Die Bundesländer hatten im Gesetzgebungsverfahren noch weitere Änderungen gefordert. Dazu gehörten zum wiederholten Male Vorschläge zur Steuervereinfachung (unter anderem Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags) sowie Verschärfungen bei der Abgrenzung von Sachbezügen in der Lohnsteuer (Abschaffung der 44-EUR-Grenze für Gutscheine an Arbeitnehmer) und beim Nachweis von Krankheitskosten (Ausweitung der Fälle mit Erfordernis eines amtsärztlichen Attests). Diese Vorschläge sind bis Ende 2015 nicht umgesetzt worden. Ob sie in der Zukunft erneut aufgegriffen werden, bleibt abzuwarten.
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